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Europäische Gewässerrahmenrichtlinien
Im Jahr 2000 hat die Eu die EInführung der Gewässerrahmenrichtlinien beschlossen. Diese
Richtlinien legen die ökologische Verbesserung unserer Gewässer für die nächsten Jahre fest.
Uferbefestigungen sollen, wenn möglich, verschwinden und die Gewässer einen möglichst
natürlichen Verlauf erhalten. Wanderhindernisse für Fische sollen entfernt werden und Totholz
in die Gewässer eingebracht werden. In den verga´ngenen Jahren hat unsere Firma bereits einige
Pilotprojekte zur Umsetzung der Gewässerrahmenrichtlinien durchgeführt. Es wurden
Uferbefestigungen beseitigt, Buhnen und Totholz ind Gewässer eingebaut, Fischtreppen
hergestellt, Fischleitern in nicht umbaufähigen Betonrohre eingebaut, verrohrte
landwirtschaftliche Überfahrten zu Furten umgebaut und vieles mehr. Gerne nennen wir Ihnen
einige Referenzadressen.
Hier ein paar Beispiele zur Umgestaltung verschiedener Gewässer und den Einbau von
Fischtreppen zur Beseitigung von Wanderhindernissen:
Entnahme von Betonplatten
Herstellen einer rauen Gewässersohle
vorher
nachher
Wanderhindernisse beseitigt
Fischtreppen und Ruhezonen hergestellt
Beseitigung von Uferbefestigungen
Anlegen von Flachwasserzonen
Einbau von Raubäumen
Herstellung eines Seitenarmes
Gewässeraufwertung
Teichentschlammung
Baumfällarbeiten
Schreitbagger
Mähboot
Mäharbeiten
Ufersicherung